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Unterschied zwischen Angebot, Auftrag und Rechnung

Drei Dokumente, drei verschiedene rechtliche Rollen. Wer sie verwechselt, gerät regelmäßig in Streit über Umfang und Bezahlung.

Angebot

Angebot: Beschreibung der Leistungen, Mengen und Preise. Solange der Auftraggeber es nicht angenommen hat, besteht noch keine Verpflichtung zur Ausführung.

Auftrag

Auftrag: das angenommene Angebot oder ein gesonderter Vertrag. Er legt den ursprünglichen Leistungsumfang fest, mit dem Zusatzleistungen später verglichen werden.

Rechnung

Rechnung: Zahlungsaufforderung für ausgeführte Leistungen, mit den Pflichtangaben nach § 14 UStG und Bezug zu Vertrag und Mengen.

So funktioniert es in BauWalker

BauWalker verknüpft Angebot, Auftrag und Rechnungen eines Bauvorhabens, sodass Abweichungen bei den Mengen sofort sichtbar sind.

Dieses Material dient der Information und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die konkreten Folgen hängen von Ihrem Vertrag und den Umständen auf der Baustelle ab.